GVB Antrag Ehrennadel/-urkunde
Welche Auszeichnungen es gibt und wie sie beantragt werden
Die Richtlinie für Ehrungen wurden neu gefasst. Vom 01.01.2020 an gelten folgende Regelungen:
- Die Ehrenurkunde des GVB erhalten Verwaltungsmitglieder (Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied) bei einer ca. 15-jährigen Verwaltungstätigkeit.
- Die „Silberne Ehrennadel“ mit Besitzurkunde des GVB wird Verwaltungsmitgliedern (Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied) ab einer 20-jährigen verdienstvollen Verwaltungstätigkeit verliehen.
- Die „Goldene Ehrennadel“ mit Besitzurkunde des GVB wird neu eingeführt. Diese können Verwaltungsmitglieder (Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied) ab einer 30-jährigen verdienstvollen Verwaltungstätigkeit beantragen.
Bei der Entscheidung über eine Ehrung werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Genossenschaft berücksichtigt. Nachhaltiger Erfolg ist die Voraussetzung für eine Ehrung im Genossenschaftswesen.
Weitere Informationen zur Verleihung von Ehrenurkunden finden Sie in einem gesonderten Merkblatt sowie im Artikel "Gute Tradition auf neuem Fundament" aus "Profil" (12/19).
Tragen Sie bitte im nachfolgenden Formular Ihre Daten ein. Sie erhalten nach erfolgreicher Eingabe eine Bestätigungsmail. Sollten Sie keine Email erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter Tel. 089 2868 3400.
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